Psychotherapeutische Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision

PSYCHOTHERAPEUTISCHE TÄTIGKEIT IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION

Voraussetzung dafür ist:

  • Absolvierung von 2 Semestern der theoretischen Ausbildung
  • Supervision von mindestens 3 Erstgesprächen
  • Nachweis von Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen oder Absolvierung eines Teils des fachspezifischen Praktikums

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt der Lehrausschuss eine schriftliche Bestätigung aus, die zur psychotherapeutischen Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision berechtigt.