POP-Ausbildung
Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten lernen, theoretische und klinische Konzepte mit der persönlichen Erfahrung der Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene verknüpft zu reflektieren und auf dieser Basis differenzierte therapeutische Interventionen zu setzen. Die fachspezifische Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Sie besteht aus vier Teilen:
- Selbsterfahrung (mindestens 250 Stunden POP mit 2 oder mehr Stunden pro Woche oder mindestens 250 Stunden Psychoanalyse). (siehe: Liste der Lehrtherapeuten/innen)
- theoretische Ausbildung im Umfang von mind. 300 Stunden. (siehe: Lehrgang Theorie). Die theoretische Ausbildung kann nach 1 Jahr Selbsterfahrung begonnen werden.
- insgesamt 200 Stunden Supervision, davon mindestens 120 Stunden Einzelsupervision (siehe: Liste der LehrsupervisorInnen) Insgesamt sind 600 Stunden Therapie mit Patienten/Patientinnen unter Supervision nachzuweisen. Im hier angebotenen Lehrgang sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten. (siehe: Supervision)
- Praktikum entsprechend dem Österr. Psychotherapiegesetz, begleitend mindestens 30 Stunden Praktikumssupervision (siehe: Praktikumseinrichtungen)
Detaillierte Beschreibung der Ausbildung: Ausbildungsordnung