POP-Ausbildung

Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten lernen, theoretische und klinische Konzepte mit der persönlichen Erfahrung der Übertragungs- und Gegenübertragungs-phänomene verknüpft zu reflektieren und auf dieser Basis differenzierte therapeutische Interventionen zu setzen. Die fachspezifische Ausbildung ist gesetzlich geregelt.
Sie besteht aus vier Teilen:

  • Selbsterfahrung (mindestens 250 Stunden), die Selbsterfahrung muss mindestens
    einen Monat vor dem Start des jeweiligen Theorielehrgangs begonnen werden.
    (siehe: Liste der Lehrtherapeuten/innen)
  • Theoretische Ausbildung im Umfang von mind. 300 Stunden.
    (siehe: Lehrgang Theorie).
  • Insgesamt 200 Stunden Supervision, davon mindestens 140 Stunden Einzelsupervision
    Insgesamt sind 600 Stunden Therapie mit PatientInnen unter Supervision nachzuweisen.
    (siehe: Liste der LehrsupervisorInnen)
  • Praktikum entsprechend dem Österr. Psychotherapiegesetz, begleitend mindestens 30 Stunden Praktikumssupervision
    (siehe: Praktikumseinrichtungen, öffnet neues Fenster)

Detaillierte Beschreibung der Ausbildung: Ausbildungsordnung