Anrechnung
Für einige Ausbildungen gibt es vom für Gesundheit zuständigen Bundesministerium
Anrechnungsrichtlinien, an denen wir uns orientieren.
Diese liegen u.a. für die folgenden Studienrichtungen vor:
Diplomstudium Psychologie
Diplomstudium Pädagogik
Medizin
Krankenpflegeschule
Akademie und tlw. FH Sozialarbeit
Akademie für Ergotherapie
Akademie für Physiotherapie
Ehe- und Familienberatung
Kindergarten- und Sonderkindergartenpädagogik
Zusätzlich zu den vorgegebenen Anrechnungsrichtlinien bestehen unter Voraussetzung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Psychotherapeutischen Propädeutikum weitere Anrechnungsmöglichkeiten auch aus anderen Ausbildungen, sowie von Literaturarbeiten. Anrechnungsfragen werden individuell besprochen und organisiert.
Ein/e AnrechnungswerberIn muss selbst begründen, warum sie/er glaubt, dass die Vorbildung/Weiterbildung gemäß § 12 Psychotherapiegesetz die angerechnet werden soll, den aktuellen Inhalten des Curriculums des jeweiligen Propädeutikums entspricht. Anschließend prüft die Leitung, ob der Inhalt anrechenbar ist.
Kontakt: propaedeutikum@psy-akademie.at