Darf ich die Selbsterfahrung bei mehr als zwei verschiedenen Psychotherapeut*innen absolvieren?

Nein. Die Selbsterfahrung darf bei maximal zwei eingetragenen PsychotherapeutInnen mit Zusatzbezeichnung absolviert werden.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision kommen für die Selbsterfahrung nicht in Frage.