Kann auch ein Praktikum angerechnet werden, das nicht auf der Liste des BMG steht?

Ja, sofern es den Bedingungen des Psychotherapie-Gesetzes entspricht, also ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden" (§3, Abs. 2, Pkt. 2) ist und eine praktikumsbegleitende Supervision dazu absolviert wird. Eine Abklärung mit der Lehrgangsleitung ist in derartigen Fällen vorab notwendig.