Welche Vorbildung wird mir angerechnet?

Für einige Ausbildungen gibt es vom für Gesundheit zuständigen Bundesministerium Anrechnungsrichtlinien, an denen wir uns orientieren.

Gerne prüfen wir im Zuge Ihres Aufnahmeverfahrens auch Ihre Anrechnungsmöglichkeiten, wenn Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen. Ein/e AnrechnungswerberIn muss selbst begründen, warum eine Vorbildung/Weiterbildung gemäß § 12 Psychotherapiegesetz angerechnet werden soll (also den aktuellen Inhalten des Curriculums entspricht).