Anrechnung

Für einige Ausbildungen gibt es vom für Gesundheit zuständigen Bundesministerium
Anrechnungsrichtlinien, an denen wir uns orientieren.
Diese liegen u.a. für die folgenden Studienrichtungen vor:
Diplomstudium Psychologie
Diplomstudium Pädagogik
Medizin
Krankenpflegeschule
Akademie und tlw. FH Sozialarbeit
Akademie für Ergotherapie
Akademie für Physiotherapie
Ehe- und Familienberatung
Kindergarten- und Sonderkindergartenpädagogik

Zusätzlich zu den vorgegebenen Anrechnungsrichtlinien bestehen unter Voraussetzung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Psychotherapeutischen Propädeutikum weitere Anrechnungsmöglichkeiten auch aus anderen Ausbildungen, sowie von Literaturarbeiten. Anrechnungsfragen werden individuell besprochen und organisiert.

Ein/e AnrechnungswerberIn muss selbst begründen, warum sie/er glaubt, dass die Vorbildung/Weiterbildung gemäß § 12 Psychotherapiegesetz die angerechnet werden soll, den aktuellen Inhalten des Curriculums des jeweiligen Propädeutikums entspricht. Anschließend prüft die Leitung, ob der Inhalt anrechenbar ist.

Die Bearbeitung von Anrechnungsgesuchen erfordert die Einsendung aller entsprechenden Unterlagen und Zeugnisse. Da es sich um einen individuellen und zeitaufwendigen Prozess handelt, bitten wir, eine Bearbeitungsdauer von zwei bis drei Wochen einzuplanen. Bei nachträglich durch uns angerechneten Inhalten, können Seminarplätze kostenfrei storniert werden.

Kontakt: propaedeutikum@psy-akademie.at