PSYCHOTHERAPEUTISCHE TÄTIGKEIT IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION
Voraussetzung dafür ist:
- Absolvierung von 2 Semestern der theoretischen Ausbildung
- Supervision von mindestens 3 Erstgesprächen
- Nachweis von Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen oder Absolvierung eines Teils des fachspezifischen Praktikums
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt der Lehrausschuss eine schriftliche Bestätigung aus, die zur psychotherapeutischen Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision berechtigt.