POP-Ausbildung

Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten lernen, theoretische und klinische Konzepte mit der persönlichen Erfahrung der Übertragungs- und Gegenübertragungs-phänomene verknüpft zu reflektieren und auf dieser Basis differenzierte therapeutische Interventionen zu setzen. Die fachspezifische Ausbildung ist gesetzlich geregelt.
Sie besteht aus vier Teilen:

  • Selbsterfahrung (mindestens 250 Stunden), die Selbsterfahrung muss mindestens
    einen Monat vor dem Start des jeweiligen Theorielehrgangs begonnen werden.
    (siehe: Liste der Lehrtherapeuten/innen)
  • Theoretische Ausbildung im Umfang von mind. 300 Stunden.
    (siehe: Lehrgang Theorie).
  • Insgesamt 200 Stunden Supervision, davon mindestens 140 Stunden Einzelsupervision
    Insgesamt sind 600 Stunden Therapie mit PatientInnen unter Supervision nachzuweisen.
    (siehe: Liste der LehrsupervisorInnen)
  • Praktikum entsprechend dem Österr. Psychotherapiegesetz, begleitend mindestens 30 Stunden Praktikumssupervision
    (siehe: Praktikumseinrichtungen, öffnet neues Fenster)

Detaillierte Beschreibung der Ausbildung: Ausbildungsordnung

WICHTIGE HINWEISE ZUM PSYCHOTHERAPIEGESETZ NEU
(PThG 2024 – in Kraft getreten am 01.01.2025)

Beginn und Abschluss des Fachspezifikums PoP nach der bisherigen Regelung (Ausbildung nach dem PThG 1990)

Das neue österreichische Psychotherapiegesetz 2024 sieht für Ausbildungen im bisherigen System klare gesetzliche Übergangsfristen vor:

• Spätester Ausbildungsbeginn 30.09.2030
(ab dem 01.10.2030 gilt nur mehr das PThG 2024)
• Spätester Ausbildungsabschluss: 30.09.2038

Die Psychoanalytische Akademie bietet den Einstieg in das Fachspezifikum PoP bis 2030 an, sofern ein positives Aufnahmeverfahren vorliegt und freie Studienplätze verfügbar sind.

Die Studierenden tragen die alleinige Verantwortung für ihre individuelle Studienplanung und den fristgerechten Abschluss der Ausbildung bis zum gesetzlichen Stichtag.

Weitere wichtige Informationen zu Kernthemen des neuen PThG 2024 finden Sie kompakt in den FAQs auf der Homepage des ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) unter zusammengefasst.

Das Psychotherapiegesetz 2024, Fassung vom 27.08.2026 finden Sie unter diesem Link zum Nachlesen.