Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Kandidatinnen/Kandidaten lernen, theoretische und klinische Konzepte mit der persönlichen Erfahrung der Übertragungs- und Gegenübertragungs-phänomene verknüpft zu reflektieren und auf dieser Basis differenzierte therapeutische Interventionen zu setzen. Die fachspezifische Ausbildung ist gesetzlich geregelt.
Sie besteht aus vier Teilen:
- Selbsterfahrung (mindestens 250 Stunden), die Selbsterfahrung muss mindestens
einen Monat vor dem Start des jeweiligen Theorielehrgangs begonnen werden.
(siehe: Liste der Lehrtherapeuten/innen) - Theoretische Ausbildung im Umfang von mind. 300 Stunden.
(siehe: Lehrgang Theorie). - Insgesamt 200 Stunden Supervision, davon mindestens 140 Stunden Einzelsupervision
Insgesamt sind 600 Stunden Therapie mit PatientInnen unter Supervision nachzuweisen.
(siehe: Liste der LehrsupervisorInnen) - Praktikum entsprechend dem Österr. Psychotherapiegesetz, begleitend mindestens 30 Stunden Praktikumssupervision
(siehe: Praktikumseinrichtungen, öffnet neues Fenster)
Detaillierte Beschreibung der Ausbildung: Ausbildungsordnung